Uns erreichen zahlreiche Anfragen bezüglich abgestorbener Bäume und der Ruhe und Brutzeit. Hierzu sei gesagt das die Fürsorgepflicht der Ruhe und Brutzeit überständig ist.
Sie haben die Verantwortung für ihren Baum, sofern er nicht mehr standsicher ist, darf man diesen Baum auch außerhalb der Schonzeit entnehmen. Hier geht einfach die Sicherheit vor.